JusProgDNS Jugendschutzprogramm für Eltern

Sie möchten als Eltern, dass Ihre Kinder die Chancen des Internets ergreifen können und vor den Gefahren des weltweiten Netzes altersgerecht geschützt sind? Das Jugendschutzprogramm JusProgDNS hilft Ihnen dabei – kostenlos und ohne Werbung.

Ihr Kind ist viel bei Youtube unterwegs, sucht bei Google, Bing, Ecosia oder auch fragFINN und Blinde Kuh schnell auf Antworten auf fast jede Frage, nutzt Wikipedia für die Hausaufgaben und soziale Medien für den Kontakt zu Freunden? Dann wächst Ihr Kind wie fast alle anderen Kinder heutzutage mit digitalen Medien auf. Das Internet ist für junge Menschen längst genauso selbstverständlich wie für Sie als Eltern.

Minderjährige brauchen geschützte Surfräume passend zum Alter

Aber Kinder und Jugendliche sollten das Internet erobern und entdecken können ohne Angst vor dem nächsten Klick, vor unangenehmen Inhalten und für die Entwicklung gefährlichen Webseiten. Dafür benötigen Sie geschützte Surfräume, die altersgerecht mitwachsen.

JusProgDNS bietet geschützte Surfräume für die Altersstufen ab 0, ab 6, ab 12 und ab 16 Jahren. Als Eltern können und dürfen (Erziehungsprivileg im Sozialgesetzbuch) Sie entscheiden, welche Altersstufe für Ihr Kind passend ist – unabhängig davon, wie alt Ihr Kind tatsächlich ist. Möchten Sie, dass fast nur die von Pädagogen geprüften Webseiten der Kindersuchmaschine fragFINN erlaubt sind (kleiner, aber sehr sicherer Surfraum), dann wählen Sie die Alterstufe „ab 0“, für einen deutlich größeren aber noch immer gut geschützen Surfraum entscheiden Sie auf „ab 6“.  Ab dem Alter 12 steht Ihrem Kind fast das komplette Internet zur Verfügung, ausreichend auch für anspruchsvolle Hausaufgaben. Die Altersstufe „ab 16“ filtert nur die ganz gefährlichen Webseiten wie z.B. Hardcore Pornos, extreme Gewalt, Verherrlichung von Rechtsextremismus und Magersucht heraus, erlaubt aber soziale Medien und die ein oder andere Entdeckungsreise durch das Netz.

JusProgDNS für alle Endgeräte

Kinder und Jugendliche sind heute mit vielen Endgeräten im Internet unterwegs. Zugang zum Internet bieten Desktop-Computer, Notebooks, Smartphones, Tablets, Spielekonsolen, Smart-TV und weitere Geräte-Arten. JusProgDNS können Sie als Jugendschutzprogramm in praktisch allen Endgeräten einsetzen.

Die Installation ist ganz einfach: In (fast) allen Geräten können Sie einstellen, welcher sogenannter „Nameserver“ von dem Gerät zum Surfen im Internet genutzt wird (Nameserver sind eine Art digitaler Adressdienst zur Übersetzung von lesbaren Webseiten-Adressen in numerische Routingangaben/IPs, ohne den das Netz nicht funktionieren würde). Sie brauchen nur den Nameserver von JusProgDNS statt des Standard-Nameservers eintragen und schon ist Ihr Kind geschützt.

Hinweis: Für einige Endgeräte-Typen bietet JusProg e.V. spezielle Jugendschutzprogramme, die in den Endgeräten mehr Funktionen bieten oder speziell in diesen Geräten eine höhere Umgehungssicherheit als JusProgDNS. Im Bereich „Geräte-Einrichtung“ weisen wie Sie auf diese ebenfalls kostenfrei nutzbaren Alternativen hin.

Auch für Computer-Laien nutzbar

Sie müssen kein Computer-Profi oder Technikfreak sein, um als Eltern das JusProg DNS Jugendschutzprogramm zum Schutz Ihrer Kinder vor den Gefahren des Internets nutzen zu können. Wir haben für Sie eine geräteübergreifende Schritt-für-Schritt-Anleitung vorbereitet und für häufig genutzte Endgeräte spezielle Anleitungen zur Geräte-Einrichtung.

JusProgDNS ist komplett kostenfrei für Eltern

Als Eltern, Großeltern, Tanten, Onkel, Freundinnen und Freunde oder für jede andere Form von Privatnutzung ist JusProgDNS komplett kostenfrei. Sie erhalten keine Werbung und „bezahlen“ auch nicht mit Ihren Daten.

JusProgDNS speichert Daten lediglich in dem Umfang, wie er zum Betrieb des Jugendschutzprogamms unverzichtbar ist. Das Protokoll der von Ihren Kindern aufgerufenen Webseiten wird nach der Prüfung, ob die Webseite altersgerecht ist, sofort anonymisiert und mit den Daten der anderen Nutzer kumuliert (als Statistik zur Verbesserung der Filterleistung). An Dritte geben wir keine Daten weiter.

JusprogDNS wird von den Mitgliedern des gemeinnützigen Vereins JusProg e.V. finanziert. Es handelt sich dabei um z.T. namhafte Unternehmen der deutschen Internet-Wirtschaft, große Medienhäuser und Anbieter von Computerspielen im Netz. JusProg e.V.hat keine Gewinnabsichten und darf als gemeinnütziger Verein keine Gewinne machen, sondern lediglich seine satzungsgemäße Arbeit finanzieren.

Bei JusProgDNS registrieren für mehr Funktionen und höheres Surf-Kontingent

Sie können JusProgDNS nutzen ohne jede Registrierung. Je nachdem, welche Nameserver-IP von JusProgDNS Sie für den Eintrag in die zu schützenden Engeräte wählen, erkennt das System die von Ihnen gewünschte Altersstufe.

Wir empfehlen Ihnen dennoch, sich kostenfrei bei JusProgDNS zu registrieren, denn nur so können Sie den vollen Funktionsumfang des JusProg Jugendschutzprogramms nutzen. Sie können z.B,. in den „Eigenen Listen“ Webseiten für Ihre Kinder freigeben oder blockieren. Ihre Entscheidung hat Vorrang vor der Altersklassifizierung des Systems. Es kann auch sinnvoll und notwendig sein, die Webseiten aus dem persönlichen Umfeld (Schule, Sportverein etc.) Ihres Kindes freizuschalten, denn verständlicherweise kann die JusProg-Filterliste nicht jede regionale Webseite kennen.

Ohne Registrierung haben Sie ein tägliches Surf-Kontingent (Nameserver-Abfragen), wie es für private Nutzung üblich ist. Sollte Ihre Familie jedoch sehr viel im Internet unterwegs sein, könnte das übliche Kontingent nicht ausreichen und eine Registrierung notwendig sein, um ein höheres Kontingent zu erhalten – natürlich weiterhin kostenfrei, es geht nur um den Schutz vor Missbrauch.

Individuelle Filterung pro Kind und Nutzer

JusProgDNS bietet Surfräume für verschiedene Altersstufen. Ob Sie diese bei mehreren Kindern individuell nutzen können und als Erwachsene ohne Einschränkungen surfen, hängt von den Endgeräten ab, in denen Sie JusProgDNS installieren und wo sie es installieren.

Grundsätzlich gilt: Je „näher am Kind“ Sie JusProgDNS installieren, um so individueller kann der Schutz sein. Beispiel: Tragen Sie JusProgDNS in die für die ganze Familie genutzte Fritzbox oder andere DSL Box ein, so gilt die gleiche Altersstufe für alle Geräte, die über die Box im WLAN sind (oft ist deshalb die Altersstufe „ab 16“ sinnvoll). Tragen Sie die Nameserver von JusProgDNS jedoch in das Endgerät Ihres Kindes ein, z.B. seinen Computer, sein Smartphone oder seine Spielekonsole, dann gilt der Schutz nur für das Gerät und Sie können eine genau passende Altersstufe wählen.

Bei einigen Endgeräten ist es häufig sinnvoll, andere kostenfreie Jugendschutzprogramme von JusProg e.V. zu nutzen, um einen genau passenden Schutz zu erreichen. In der JusProg-Software für Windows können Sie z.B. unterschiedliche Kinder-Profile mit individuellen Altersstufen einrichten und als Eltern ohne jede Einschränkung surfen. Gleiches gilt für die JusProg-Jugendschutzprogramme für Smartphones und Tablets.

Grenzen des Systems

JusProgDNS bietet Ihren Kindern einen guten Schutz vor Gefahren aus dem Internet. Aber kein Jugendschutzfilter ist absolut sicher, macht keine Fehler und ist nicht zu umgehen – auch JusProgDNS nicht.

Bei Jugendschutzprogrammen geht es um das sogenannte „Intelligente Risikomanagement“. Anders ausgedrückt: Je höher die Altersstufe, desto größer der Surfraum und desto größer aber auch das Risiko, dasss Ihr Kind doch auf Inhalte trifft, die eigentlich nicht für seine Altersstufe geeignet sind. Denn das gesamte Internet kann kein Jugendschutzprogramm kennen, auch ausgefeilte Filtertechnologien und Künstliche Intelligenz (Maschinelles Lernen) können ergänzend in Echtzeit nicht alle problematischen Inhalte erkennen.

… aber das ist letztlich auch gut so. Denn es ist wenig sinnvoll, Minderjährige beim Heranwachsen „vollständig in Watte zu packen“. Sie sollten rechtzeitig erfahren, dass das Internert auch Gefahren enthält und lernen, damit umzugehen. Hier geht es nicht ohne Medienerziehung. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über das, was es im Internet erlebt – Gutes und weniger Gutes.

JusProgDNS schützt vor gefährlichen Inhalten im Internet, die öffentlich zugänglich sind. Aber es kann nicht vor privaten Chats, einzelnen Profilen oder Posts in sozialen Medien schützen und auch nicht vor Mobbing und sexualisierten Kontaktanbahnungen im Netz. Im Umgang mit diesen Gefahren kann Technik nur wenig helfen. Je besser Ihr Kind darüber Bescheid weiß, desto stärker kann es darauf reagieren und selbst den Gefahren aus dem Weg gehen (und auch selbst nicht zum „Täter“ werden und z.B. Mitschüler mobben oder unpassende Fotos veröffentlichen). Unterstützen Sie Ihr Kind auf dem Weg in die digitale Welt.


Eine Webseite wird unzutreffend blockiert oder fälschlich angezeigt?

Manchmal machen wir oder unsere Maschinen auch Fehler. Dann möchten wir Sie bitten, uns zu helfen. Mit diesem Link

www.jugendschutzprogramm.de

können Sie uns darauf hinweisen, dass eine bestimmte Domain (Webseite) falsch blockiert wird oder auch fälschlicherweise angezeigt, obwohl Kinder oder Jugendliche die Webseite nicht sehen sollten. Danke für Ihren Hinweis.

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