JusProgDNS in der PS4 Playstation 4 einrichten

Die Playstation 4 von Sony bietet neben der Kernfunktion, dem Spielen von Computerspielen, auch Zugang per Browser zum weltweiten Internet.

Mit JusProgDNS können Sie den Surfraum der PS 4 für Kinder und Jugendliche sicher machen und problematische Inhalte des Internets herausfiltern.

Die Einrichtung des JusProg Jugendschutzprogramms für die PS 4 geht ganz einfach: Sie ändern die Nameserver-Einstellungen im Betriebssystem der Playstation 4 auf die Nameserver-IP von JusProgDNS. Mit den IP legen Sie auch die gewünschte Altersstufe fest.

Hinweis: JusProgDNS ist gedacht und geeignet zum Absichern des Internet-Surfens in der Playstation 4. Wenn Sie den Zugang zu Games nach Altersstufen reglementieren möchten, nutzen Sie bitte dafür die in der PS 4 bereits eingebauten Jugendschutz-Funktionen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung für den JusProgDNS Jugendschutz in der Playstation 4

Um das JusProgDNS Jugendschutzprogramm in der PS 4 zu installieren, öffnen Sie zunächst auf dem Playstation-Startscreen den Bereich „Store“.

In der sich öffnenden Auswahl navigieren Sie zum Menüpunkt „Einstellungen“

Suchen Sie in der Auswahl-Liste der „Einstellungen“ den Bereiche „Netzwerk“ und klicken darauf.

Klicken Sie im Bereich Netzwerk auf den Punkt „Internetverbindung einrichten“.

Klicken Sie im Bereich „Internetverbindung einrichten“ auf die Auswahl, wie ihre Playstation 4 mit dem Internet verbunden ist – entweder per WLAN oder per Datenkabel. Sollte die PS4 sowohl per WLAN als auch per Kabel mit dem Internet verbunden sein, führen Sie die nachfolgenden Schritte bitte jeweils für die beiden Verbindungsarten aus.

Wechseln Sie auf dem folgenden Screen von „Einfach“ zu „Benutzerdefiniert“

Klicken Sie in den sich öffnenden „IP-Adresseinstellungen“ auf „Automatisch“

Wählen Sie im Bereich „DHCP-Hostname“ die Auswahl „Nicht angegeben“

Im Bereich „DNS-Einstellungen“ wählen Sie für das JusProg DNS Jugendschutzprogramm für iOS bitte „Manuell“

Auf dem folgenden Screen geben Sie die IP-Adressen von JusProgDNS ein.

Öffnen Sie dazu per Klick auf das Plus-Zeichen in der nachfolgenden Tabelle die Angaben zu der Altersstufe, zu der Sie die Playstation 4 einrichten wollen. Es ist Ihre Entscheidung, ob Sie das tatsächliche Alter Ihres Kindes als Grundlage nehmen oder eine andere Altersstufe, die für den Kinder- und Jugendschutz im Internet besser zu Ihrem Kind passt.

Altersstufe: ab 0 Jahre
(fast nur fragFINN-Liste, stark eingeschränkter Surfraum)

1. IP:  109.235.61.162
2. IP:  194.97.50.3

Sofern Sie IPv6 benötigen:
1. IPv6: 2A00:19E0:3002:24BE::21
2. IPv6: 2001:748:308::3

Altersstufe: Ab 6 Jahren
(Webseiten, zu denen das System keine Informationen hat, werden blockiert)

1. IP: 109.235.61.171
2. IP: 194.97.50.4

Falls Sie IPv6 benötigen:
1. IPv6: 2A00:19E0:3002:24BE::23
2. IPv6: 2001:748:308::4

Altersstufe: ab 12 Jahren
(dem System unbekannte Webseiten werden angezeigt)

1. IP: 109.235.61.200
2. IP: 194.97.50.5

Falls Sie IPv6 benötigen:
1. IPv6: 2A00:19E0:3002:24BE::25
2. IPv6: 2001:748:308::5

Altersstufe: ab 16 Jahren
(dem System unbekannte Webseiten werden angezeigt)

1. IP: 109.235.61.210
2. IP: 194.97.50.6

Falls Sie IPv6 benötigen:
1. IPv6: 2A00:19E0:3002:24BE::27
2. IPv6: 2001:748:308::6

Achtung: Achten Sie sorgfältig darauf, dass die IP-Adressen mit allen Ziffern richtig eingetragen sind, sonst können Sie nicht mehr mit der Playstation im Internet surfen und haben möglicherweise Fehlfunktionen beim Gaming. Fehler könnten Sie später an dieser Stelle wieder korrigieren.

Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit Klick auf „Weiter“

Bei den „MTU-Einstellungen“ wählen Sie „Automatisch“

… und beim Proxy-Server „Nicht verwenden“.

Sie erhalten dann eine Bestätigungsseite mit der Meldung „Interneteinstellungen aktualisiert“. Damit haben Sie den Kinderschutz für das Internet in der Playstation 4 installiert. Empfehlenswert ist es, die Internetverbindung zu testen. Klicken Sie auf den entsprechenden Button.

Wenn alles richtig eingetragen wurde, erhalten Sie die Angabe „Erfolgreich“ für den Aufruf der IP-Adresse und für die Internetverbindung. Sollten Sie kein „Erfolgreich“ verzeichnen, prüfen Sie Ihre gemachten Eingaben, vor allem mögliche Vertipper bei den IP-Adressen.

Herzlichen Glückwunsch !

Testen Sie, ob der Eintrag von JusProgDNS in Ihre Playstation 4 geklappt hat

Bevor Sie ein Kind an dem Endgerät surfen lassen, testen Sie als Erwachsener (ohne Beisein Ihres Kindes) zunächst, ob JusProgDNS richtig in der PS4 eingerichtet wurde und der Kinderfilter in der Playstation 4 funktioniert.

Rufen Sie zum Testen des JusProg Jugendschutzprogramms zunächst im Browser der Playstation die Webseite der Kindersuchmaschine www.fragfinn.de auf, um zu testen, ob die PS4 weiterhin im Internet surfen kann. fragFINN ist „ab 0 Jahren“ freigeschaltet. Rufen Sie anschließend z.B. die Webseite einer bekannten Porno-Seite auf und prüfen, ob statt der erotischen Inhalte eine Blockingpage angezeigt wird. Sofern Sie eine verschlüsselte Seite mit der PS4 aufrufen, wird Ihnen keine Blockingseite angezeigt, sondern eine graue Browser-Fehlerseite.

Ist der Test erfolgreich, können Sie Ihr Kind mit der Playstation 4 surfen lassen. Ist der Test nicht erfolgreich, prüfen Sie bitte, ob Sie alle Einträge und Schritte in der PS4 richtig vollzogen haben und informieren sich ggfls. in unseren FAQ.

Umgehungsschutz in der Playstation 4?

Sony hat die Nameserver-Einstellungen in der PS4 leider nicht mit Passwort gesichert oder nur einem Eltern-Account zugeordnet. Sie können also technisch nicht verhindern, dass Ihr Kind die Einstellungen wieder ändert.

Sprechen Sie ggfls. mit Ihrem Kind darüber, warum Sie JusProgDNS für die Playstation installiert haben und schauen gelegentlich, ob die Einstellungen nicht verändert wurden.