JusProgDNS Jugendschutzprogramm für Organisationen

Als Organisation können Sie JusprogDNS nutzen, um Kinder und Jugendliche zu schützen, die bei Ihnen im Internet surfen.

JusProgDNS ist eine nameserverbasiertes Jugendschutzprogramm. Die Einrichtung des Kinderschutzfilters ist in (fast) jeder Netzwerk-Struktur möglich. Sie brauchen nur den Standard-Nameserver im Router oder im Netzwerk-Server durch den Nameserver von JusProg DNS ersetzen und der Schutz ist aktiv.

Organisationen müssen sich registrieren

Ohne Registrierung ist das Surf-Kontingent (Nameserver-Abfragen pro Tag) auf die in Privathaushalten übliche Anzahl limitiert. Als Organisation bitten wir Sie, sich bei www.jusprogdns.com zu registrieren, um ein höheres Surf-Kontingent zu bekommen und den Premium-Dienst zu beauftragen.

Die Identifikation der Abfragen läuft über die IP-Adresse, mit der diese erfolgen. Tragen Sie bitte Ihre permanente IP-Adresse in Ihren JusProgDNS-Account ein oder nutzen bei dynamischen IP-Adressen unseren DynDNS-Dienst.

JusProgDNS ist für gemeinnützige Organisationen zum Selbstkostenpreis

Als gemeinnützige Organsation können Sie JusProgDNS als Jugendschutzprogramm zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zum Selbstkostenpreis nutzen – wir müssen die erheblichen Kosten im Rechenzentrum finanzieren, siehe Kasten unten. JusProgDNS enthält keine Werbung und speichert Daten nur in dem für den Betrieb notwendigen Umfang. Gemeinnützige Organisationen sind zum Beispiel:

  • Schulen
  • Kindergärten
  • Jugendzentren
  • Wohngruppen
  • Büchereien und Bibliotheken
  • Museen

Möglicherweise werden wir Sie um einen Nachweis bitten. Für die kommerzielle Nutzung zum Zwecke des Kinder- und Jugendschutzes müssen wir Ihnen ein kostendeckendes Angebot machen.

JusProgDNS finanziert sich vorwiegend über die Beiträge seiner Mitglieder, darunter namhafte Unternehmen der deutschen Internet-Wirtschaft.

Kostenbeteiligung für gemeinnützige Organisationen

Als gemeinnütziger Verein wollen und dürfen wir keine Gewinne machen und möchten nicht, dass Kinder- und Jugendschutz am Budget scheitert. Unsere Dienste sind deshalb für Privatpersonen kostenfrei und für gemeinnützige Einrichtungen zum Selbstkostenpreis nutzbar.

Da wir durch rasant zunehmende Nutzung die Kosten der Rechenzentren nicht mehr allein finanzieren können, müssen wir Sie um eine Beteiligung an den Server-Kosten bitten, damit wir JusProgDNS weiterhin in der gewohnten Qualität und Performance anbieten können. Zur Orientierung: Wir kalkulieren intern ungefähr 5 Euro pro Organisation/Einrichtung und Monat an notwendigen Hardware-Kosten, bei mittleren und größeren Organisationen und insbesondere Nutzung von JusProgDNS auch im für Kinder- und Jugendliche nutzbaren WLAN ist es etwas mehr.

Wenn Sie JusProg Premium nutzen möchten, schreiben Sie uns gern über das Kontaktformular oder nutzen das Bestellformular, das Sie zum Download  auf der Premium-Seite bekommen.

JusProgDNS ist als gemeinnützig anerkannt und kann Spendenbescheinigungen und auch Rechnungen ausstellen. Da JusProgDNS als einziger Dienst dieser Art in Deutschland eine gesetzliche Anerkennung hat (lt. § 11 JMStV) und zudem gemeinnützig ist, gibt es ein Alleinstellungsmerkmal, das ggfls. die Formalia einer Ausschreibung erleichtert.

Tipp: Nutzen Sie JusProgDNS Premium

Selbstverständlich können Sie JusProgDNS vor der Bestellung gern kostenfrei testen (max. 1 Monat), nutzen Sie dafür bitte die free IP-Adressen.

Sie können nicht für JusProg Premium bezahlen?

Guter Kinder- und Jugendschutz sollte nicht am Geld scheitern. Wenn Ihre Organisation die bei JusProgDNS Premium anfallende Kostenbeteiligung nicht bezahlen kann, dann finden wir eine Lösung – sprechen Sie uns gern an.

Kostenpflichtig für kommerziellen Einsatz

Sofern Sie JusProgDNS im kommerziellen Umfeld nutzen möchten, müssen Sie mit Gebühren für die Nutzung rechnen. Beispiele für kostenpflichtige Nutzung:

  • WLAN Access Points
  • Internet-Café
  • Öffentliche Internet-Terminals von Unternehmen
  • Hotels und Restaurants
  • Ladengeschäfte
  • Software-Integration, Apps

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie JusProgDNS im kommerziellen Umfeld nutzen möchten.

Hinweis: Die JusProg-Filterliste ist technisch gegen Gebühr ab einer passenden Projektgröße auch über eine API abfragbar und wird in Lizenz zum Zwecke des Kinder- und Jugendschutzes zur Verfügung gestellt.

JusProg e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der keine Gewinne erwirtschaften möchte und darf, aber seine Leistung nur für satzungsgemäße Zwecke anbieten kann und möchte. Im kommerziellen Umfeld müssen Gebühren die Kosten des Vereins tragen.

Kein Einsatz in Unternehmensnetzwerken

JusProgDNS ist weder geeignet noch gedacht als Netzwerk-Filter in Unternehmen mit überwiegend erwachsenen Nutzern. Die Filterliste ist rein auf den Kinder- und Jugendschutz im Internet ausgerichtet und taugt nicht, um Mitarbeitern bestimmte Arten (Kategorien) von Webseiten zu blockieren. Der Einsatz zu diesem Zweck ist nicht gestattet.

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