Die Altersstufen von JusProgDNS

Ihr Kind soll das Internet möglichst uneingeschränkt entdecken, dabei jedoch altersgerecht geschützt sein? Dafür bietet JusProgDNS den Kinder- und Jugendschutzfilter nach Altersstufen. Sie kennen dieses System vermutlich bereits von Computerspielen, DVDs und Kinokassen.
JusProgDNS arbeitet mit den in Deutschland für Medien üblichen Altersstufen
  • ab 0 Jahren
  • ab 6 Jahren
  • ab 12 Jahren
  • ab 16 Jahren.
Wie Sie diese Altersstufen einstellen, erfahren Sie in unserer geräteübergreifenden Schritt-für-Schritt-Anleitung oder den Geräte-Anleitungen für populäre Endgeräte.
So filtert JusProgDNS in den einzelnen Altersstufen:

Altersstufe „ab 0 Jahren“

In der Altersstufe „ab 0“ ist der JusProgDNS-Filter sehr streng eingestellt. Es werden fast ausschließlich nur diejenigen Webseiten angezeigt, die bei der  von Medienpädagogen betreuten Kindersuchmaschine fragFINN verzeichnet sind.

JusProg hat nach händischer Prüfung einige Webseiten ergänzt, auch internationale Webseiten, und außerdem sogenannte „Funktionsdomains“ für diese Altersstufe freigeschaltet, ohne die die Kinder-Seiten nicht richtig aufgerufen werden könnten.

Der Surfraum der Altersstufe „ab 0 Jahren“ ist sehr sicher, aber gemessen am großen Internet ziemlich klein. Diese Altersstufe ist vor allem für Eltern, die Ihr kleines Kind ganz besonders schützen möchten und dafür lieber ein paar Einschränkungen in Kauf nehmen.

Für Grundschulen und auch viele Kindergärten ist die Altersstufe „ab 0 Jahren“ nur bedingt geeignet, denn z.B. ist darin auch Wikipedia blockiert.

In der Altersstufe „ab 0 Jahren“ werden dem System unbekannte Domains blockiert. Da auch viele Software-Anwendungen auf dem Rechner oder Apps auf dem Smartphone / Tablet „über das Internet nach Hause telefonieren“, um richtig zu funktionieren, muss in der Altersstufe „ab 0 Jahren“ damit gerechnet werden, dass manche Funktionalitäten des Endgerätes und der darauf installierten Anwendungen nicht mehr richtig laufen.

Tipp: Wählen Sie die Altersstufe, die am besten zur Entwicklung Ihres Kindes und Ihrem persönlichen Schutzbedürfnis passt – es muss nicht das Alter sein, das Ihr Kind tatsächlich hat. Sie wissen besser, was für Ihr Kind gut ist und haben durch das gesetzliche „Erziehungsprivileg“ auch das Recht dazu.

Egal in welcher Altersstufe: Begleiten Sie Ihr Kinder weiterhin beim Weg in die mediale Welt und sprechen regelmäßig über Erlebtes, Gutes wie Schlechtes.

Altersstufe „ab 6 Jahren“

Der Surfraum der Altersstufe „ab 6 Jahren“ ist deutlich größer als jener ab 0 Jahren, aber trotzdem noch sehr sicher. Es werden ausschließlich Webseiten angezeigt, die von JusProg vorher geprüft wurden.

Bei der Altersstufe „ab 6“ sind alle Webseiten der Kindersuchmaschine fragFINN enthalten, darüber hinaus aber weitere viele tausend Webseiten, die JusProg e.V. händisch zusätzlich freigeschaltet hat. Diese Webseiten sind nicht unbedingt speziell für Kinder gemacht, aber wenn Ihr Kind diese Seiten aufruft, ist dies aus Sicht des JusProg Rating-Teams offensichtlich nicht entwicklungsbeeinträchtigend. Wir arbeiten bei der Klassifizierung wie z.B. die FSK bei Kinofilmen: Ein Film der Altersstufe ab 6 ist nicht unbedingt für Kinder zu empfehlen, aber er schadet ihnen auch nicht.

Unsere Kriterien für die Altersklassifizierung sind dabei etwas weniger streng als z.B. jene von fragFINN. Wir möchten, dass Ihr Kind das Internet möglichst frei (und trotzdem gut geschützt) entdecken kann, ohne ständig auf blockierte Seiten zu stoßen. Einige Beispiele:

  • JusProg hat z.B. Wikipedia in der Altersstufe ab 6 Jahren freigeschaltet, obwohl sich im populären Online-Lexikon auch bebilderte Einträge zu Genitalien befinden.
  • In der JusProg-6 sind alle Webseiten der Vereine der Fußball-Bundesliga erreichbar, auch wenn manche der Clubs auf den Spieler-Trikots für Glücksspiel oder Biersorten werben und die zugehörigen Bilder sowie Sponsoren-Logos auch auf der Webseite haben.
  • Bei großen Portalen mit weit überwiegend unproblematischen Inhalten wägen wir ab. Nachrichten-Seiten, die häufig Bilder z.B. aus Kriegsgebieten zeigen, sind in der JusProg-6 in der Regel standardmäßig blockiert. Aber Webseiten mit regionalen Nachrichten, die nur selten mal ein problematisches Bild aufweisen, schalten wir in der Regel ab 6 Jahren frei. (Tipp: Sie können blockierte Domains als registrierter Nutzer von JusProgDNS selbst für Ihr Kind freischalten)
  • Auch bei Webseiten rund um Computerspiele wägen wir ab. Viele Webseiten enthalten Infos und auch Spiel-Videos (sogenannte Let’s Play) von Games verschiedenster Altersstufen oder auch Browser-Games verschiedener Art. Wenn es nur vereinzelt möglicherweise problematische Videos oder Games auf der Seite gibt, schalten wir sie meist trotzdem für JusProg-6 frei. Sind die Spiele härter oder massiver, bekommen die Webseiten eine höhere Altersklassifizierung.
  • Youtube, Google, Bing und einige andere große Seiten sind standardmäßig bei JusProgDNS in den SafeModus geschaltet, aber ab 6 Jahren erlaubt. Bei SafeSearch filtern die Anbieter selbst problematische Inhalte wie z.B. Horrorvideos bei Youtube oder Pornobilder in der Bild-Suche von Google und Bing heraus. Angesichts der Multi-Millionen Inhalte dieser Portale rutscht bei der automatisierten Prüfung aber auch mal was durch.

Ergänzend zu den in der Altersstufe „ab 6 Jahren“ enthaltenen Webseiten-Domains haben wir auch tausende sogenannte „Funktionsdomains“ händisch geprüft und „ab 6“ freigeschaltet. Diese Art von Domains arbeitet sozusagen im Hintergrund und liefert Elemente für die aufgerufene Webseite, ohne die sie nicht richtig angezeigt werden könnte – zum Beispiel Schriftarten, mitunter Bilder, Anzeigen, technische Steuerelemente. Wären diese Funktionsdomains nicht freigeschaltet, würde sich in vielen Fällen der Aufbau einer Webseite stark verlangsamen, denn die Internetbrowser warten sozusagen eine gewisse Zeit auf die Lieferung der Daten.

Ab der Altersstufe „ab 6 Jahren“ ist auch unsere Echtzeit-Prüfung, die sogenannte „On-the-fly“-Altersklassifizierung (OTF) standardmäßig aktiviert. Ruft Ihr Kind eine unserem System bis dahin unbekannte Webseite auf, dann wird diese einem Schnellcheck unterzogen. Abhängig von dessen Ergebnis wird die Webseite dann angezeigt oder blockiert. Kann der OTF-Schnellcheck keine Entscheidung treffen, wird die Webseite in der Altersstufe „ab 6 Jahren“ vorsichtshalber trotzdem blockiert.

Eine automatische Freischaltung „ab 6“ erfolgt in begrenztem Rahmen auch für Funktionsdomains, bei denen die technische Prüfung gezeigt hat, dass sie selbst keine Internet-Inhalte aufweisen, sondern nur für die Funktionalität von anderen Webseiten zuständig sind.

Im Ergebnis ist die Altersstufe „ab 6 Jahren“ sehr sicher, aber nicht ohne jedes Risiko, dass ein Kind auch mal auf für sich ungeeignete Inhalte im Internet stoßen kann. Dafür kann es die tollen Seiten des Internets entdecken, ohne häufig auf vermeidbar blockierte Webseiten zu Stoßen. Für die Hausaufgaben in der Grundschule reicht der Surfraum auch.

Die Altersstufe „ab 6 Jahren“ ist auch gut geeignet für Grundschulen, Kindergärten und andere Einrichtungen und Organisationen, in denen Kinder bis ca. 12 Jahren surfen.

Tipp: Möchten Sie für Ihre Kinder individuelle Einstellungen machen, z.B. zusätzlich Webseiten freigeben oder blockieren? Dann melden Sie sich bei JusProgDNS an und hinterlegen Ihre persönliche IP-Adresse. Wie das geht, erfahren Sie unter „Eigene Einstellungen“ und „Eigene IP hinterlegen„.

Altersstufe „ab 12 Jahren“

Die Altersstufe „ab 12 Jahren“ beinhaltet einen noch deutlich größeren Surfraum als die Altersstufe ab 6 Jahren. Zum einen sind darin viele Domains zusätzlich händisch freigeschaltet (z.B. im Games-Bereich), aber vor allem ändert sich ab 12 Jahren bei JusProgDNS der Modus: Dem System unbekannte Webseiten werden standardmäßig angezeigt.

Damit ist die „ab 12“-Stufe etwas weniger sicher, aber ein normal surfender Minderjähriger stößt nur noch selten an Grenzen (blockierte Webseiten), auch komplexe Hausaufgaben lassen sich in der Altersstufe ab 12 Jahren uneingeschränkt erledigen.

Durch die standardmäßig angeschaltete Echtzeit-Filterung (On-the-fly Filter OTF) werden in der Regel auch exotische Webseiten mit z.B. pornografischem Inhalt erkannt und blockiert. Trotzdem wird Ihr Kind früher oder später auf eine unerlaubte Webseite stoßen, wenn es gezielt und mit etwas Ausdauer danach sucht. OFT ist auch deaktivierbar.

Eingeschränkt ist jedoch die Nutzung beliebter Social Media Plattformen wie Instagram und Facebook – diese sind bei JusProg erst ab 16 Jahren freigeschaltet. Auch wir wissen, dass es kaum ein Kind ab ca. 12 Jahren gibt, das auf Social Media verzichten mag. Aber wir möchten, dass Eltern und Kinder miteinander über Regeln und Sicherheitseinstellungen auf den Portalen sprechen, diese idealerweise gemeinsam vornehmen, bevor Sie dann in unserer Whitelist Instagram, Facebook o.ä. für Ihr Kind freischalten.

Da in der Altersstufe „ab 12“ auch Funktionsdomains erreichbar sind, ist das Surfen insgesamt schneller und flüssiger.

Für Eltern, die ihre Kinder beim Internet-Surfen möglichst wenig einschränken möchten, aber trotzdem einen guten Schutz haben, ist die Altersstufe ab 12 eine gute Wahl.

Die Altersstufe 12 ist auch gut für Gymnasien und andere weiterführende Schulen, Bibliotheken / Büchereien und Jugendeinrichtungen, in denen Minderjährige Zugang zu Rechnern haben oder das WLAN nutzen dürfen.

Altersstufe „ab 16 Jahren“

Die Altersstufe „ab 16 Jahren“ ist gedacht vor allem für Eltern und Erzieher, die für die Minderjährigen die „harten Seiten“ wie Pornografie und offene Gewalt herausfiltern möchten, aber ansonsten den Kindern und Jugendlichen ein möglichst uneingeschränktes Surf-Erlebnis ermöglichen wollen.

Auch viele Eltern deutlich jüngerer Kinder stellen für diese die Altersstufe „ab 16“ ein, was auch gesetzlich erlaubt ist (Erziehungsprivileg). Diese Eltern besprechen Erlebnisse mit unangenehmen Inhalten mit ihren Kindern und haben zugleich dafür gesorgt, dass diese vor stark verstörenden Fotos und Videos gut geschützt sind.

In der Altersstufe „ab 16“ sind auch die Social Media Angebote wie Instagram, Facebook, Twitter etc. erreichbar und die meisten Games-Seiten.

Da Funktionsdomains i.d.R. nicht blockiert werden, verläuft das Surfen im Netz schnell und ruckelfrei.

Die Altersstufe „ab 16“ kann auch von Gymnasien und anderen weiterführenden Schulen genutzt werden, außerdem auch von Jugendeinrichtungen, Wohngruppen, Bibliotheken/Büchereien, Jugendherbergen und jeder anderen Form öffentlicher oder halböffentlicher Internet-Terminals und -Zugänge.

Die Altersstufe „ab 16“ ist häufig ein guter Kompromiss, wenn Sie z.B. durch Eintrag der JusProgDNS-Nameserver in die DSL Box (z.B. FRITZ!Box) einen Filter einrichten, mit dem alle Mitglieder der Familie gut leben können

Altersstufe: ab 0 Jahre
(fast nur fragFINN-Liste, stark eingeschränkter Surfraum)

1. IP:  109.235.61.162
2. IP:  194.97.50.3

Sofern Sie IPv6 benötigen:
1. IPv6: 2A00:19E0:3002:24BE::21
2. IPv6: 2001:748:308::3

Altersstufe: Ab 6 Jahren
(Webseiten, zu denen das System keine Informationen hat, werden blockiert)

1. IP: 109.235.61.171
2. IP: 194.97.50.4

Falls Sie IPv6 benötigen:
1. IPv6: 2A00:19E0:3002:24BE::23
2. IPv6: 2001:748:308::4

Altersstufe: ab 12 Jahren
(dem System unbekannte Webseiten werden angezeigt)

1. IP: 109.235.61.200
2. IP: 194.97.50.5

Falls Sie IPv6 benötigen:
1. IPv6: 2A00:19E0:3002:24BE::25
2. IPv6: 2001:748:308::5

Altersstufe: ab 16 Jahren
(dem System unbekannte Webseiten werden angezeigt)

1. IP: 109.235.61.210
2. IP: 194.97.50.6

Falls Sie IPv6 benötigen:
1. IPv6: 2A00:19E0:3002:24BE::27
2. IPv6: 2001:748:308::6