Das JusProg-System unterstützt Eltern dabei, Ihre Kinder in die Welt des Internets zu begleiten. Deshalb haben Eltern die letzte Entscheidung, welche Websites für ihre Kinder angezeigt und welche blockiert werden – egal was die Alterskennzeichen der Anbieter auf den Websites und was die JusProg-Filterlisten oder die fragFINN-Suchmaschinen-Whitelist dazu sagen. Lediglich die in Deutschland absolut verbotenen Websites (BPjM-Liste, z.B. Kinderpornografie) lassen sich auch von Eltern nicht freischalten.

Eltern können Websites (Domains) in der Software auf eine persönliche Erlaubtliste/Whitelist (dann wird die Website angezeigt) oder eine persönliche Blocklist (dann wird die Website geblockt) setzen.

Wie das geht, erfahren Sie hier