Nutzungsbedingungen für JusProgDNS

Mit der Nutzung von JusProgDNS akzeptieren Sie die nachfolgenden Nutzungsbedingungen.

1. Leistung

JusProg – Körperschaft zur Förderung des Kinder- und Jugendschutzes in Telemedien e.V. (im Folgenden JusProg oder JusProg e.V. genannt) stellt mit JusProgDNS ein Jugendschutzprogramm auf Basis von Nameserver-Steuerung zur Verfügung.

Die Nutzung von JusProgDNS ist für Privatpersonen kostenfrei, Schulen und gemeinnützige Organisationen sowie staatliche Stellen zahlen eine Nutzungsgebühr zur Unkostenbeteiligung („Premium“). Für die Nutzung im kommerziellen Umfeld oder im erheblichen Rahmen kann eine höhere Gebühr anfallen. JusProg e.V. behält sich vor, jederzeit die Bedingungen für die kostenfreie Nutzung und die möglichen Gebühren zu ändern. Die Information dazu wird rechtzeitig auf der Webseite bekannt gegeben. Es werden in keinem Fall bei Änderungen rückwirkend Gebühren fällig.

Privatpersonen können bis zu einem von JusProg e.V. festzulegenden Nutzungsumfang (Abfrage-Kontingent des JusProg-Nameservers) JusProgDNS auch ohne Registrierung nutzen. Schulen, Organisationen, Unternehmen, staatliche Stellen sind verpflichtet, sich für die Nutzung von JusProgDNS auf der Webseite www.jusprogdns.com (bzw. login.jusprogdns.com) zu registrieren und dabei zutreffende Angaben zur Art der Organisation zu machen und valide Kontaktdaten (E-Mail) anzugeben.

JusProgDNS stellt als Kernleistung einen gefilterten Nameserver zur Verfügung, der differenziert nach Altersstufen bei Nameserver-Anfragen die tatsächliche IP-Adresse einer Domain (FQDN) an das anfragende Endgerät meldet oder gezielt eine falsche IP-Adresse bzw. die Information, dass keine IP-Adresse zu der angefragten FQDN vorliegt. Mit der Nutzung von JusProgDNS akzeptiert der Nutzer, dass der Nameserver zum Zwecke des Kinder- und Jugendschutzes im Internet gezielt falsche Angaben zu Nameserver-Abfragen macht.

JusProg e.V. weist ausdrücklich darauf hin, dass Altersklassifizierungen fehlerhaft sein können und der Dienst von Minderjährigen möglicherweise umgangen werden kann. Eine Haftung wird durch Fehler oder Umgehungsmöglichkeit ausdrücklich nicht begründet. JusProg e.V. weist darauf hin, dass möglicherweise Funktionen oder Software auf dem Endgerät beeinträchtigt sind und Updates nicht erfolgen, wenn diese auf Verbindung zum Internet basieren.

JusProg e.V. übernimmt keine Garantie für die ständige Erreichbarkeit seiner Nameserver. Nutzern wird dringend empfohlen, die zu jeder Altersstufe angegebenen zwei IP-Adressen der JusProg-Nameserver im Endgerät zu hinterlegen. Diese stellen den JusProgDNS Dienst aus zwei verschiedenen Rechenzentren zur Verfügung und bieten somit ein hohes Maß an Ausfallsicherheit, aber keine absolute Garantie für die Erreichbarkeit. JusProg e.V. behält sich vor, jederzeit ohne Ankündigung vorübergehend oder dauerhaft die Server-Konfiguration zu ändern, einzelne Server außer Betrieb zu nehmen und andere IP-Adressen einzusetzen oder den Dienst einzustellen.

Dem Nutzer ist bewusst, dass softwarebasierte Dienste nie fehlerfrei sind.

Nutzer von JusProgDNS haben eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass sie jederzeit kurzfristig in ihren Endgeräten die JusProgDNS-Nameserver wieder durch Standardeinstellungen oder andere öffentlich verfügbare Nameserver ersetzen können und auf diese Weise mögliche Schäden durch nicht erreichbare Webseiten vermeiden.

Dem Nutzenden ist es ausdrücklich nicht gestattet, durch die Nutzung der Dienste von JusProg e.V.  selbst eine Filter- oder anderweitige Domain-Liste zu erstellen, anzureichern, zu verbessern, zu prüfen und ggfls. zu veröffentlichen oder zu nutzen, sofern dies nicht schriftlich mit JusProg e.V. vereinbart ist (z.B. zum Zwecke des Cachings).

2. Haftung

Der Nutzer installiert JusProgDNS auf eigene Verantwortung. JusProg e.V. haftet im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen für keinerlei Schäden oder Nachteile, die direkt oder indirekt im Zusammenhang mit der Installation oder Nutzung von JusProgDNS entstehen. Insbesondere haftet JusProg e.V. auch nicht für Schäden, die auf Nicht-Erreichbarkeit von Webseiten aufgrund von JusProgDNS zurückzuführen sein könnten. Eine Haftung ist in jedem Fall maximal auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt und in der Summe begrenzt auf die Gebühr, die für die vergangenen drei Monate vom Nutzenden an JusProg e.V. entrichtet wurde. Der Haftungsausschluß gilt nicht, soweit dies gesetzlich nicht zulässig ist, insbesondere auch in Bezug auf Haftung für die Verletzung von Leib, Körper oder Gesundheit und bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

JusProg e.V. weist darauf hin, dass die JusProg Software nur auf Standard-Installationen getestet wurde und es nicht im Verantwortungsbereich von JusProg e.V. liegt, ob JusProgDNS in Kombination mit anderer auf dem gleichen Endgerät oder Rechnersystem installierter Software, u.a. auch Antiviren-Software, funktioniert und die Funktionsfähigkeit von anderer Software nicht beeinträchtigt.

JusProg haftet nicht für jegliche Schäden, die dem Nutzer durch eingeschränkten Zugang zum Internet entstehen. Das JusProgDNS-Login arbeitet mit Passworten. Dem Nutzer ist bekannt, dass er selbst dafür verantwortlich ist, die i.d.R. selbst vergebenen Passworte zu erinnern und JusProg e.V. ist nicht verpflichtet und i.d.R. nicht in der Lage ist, Passworte oder Passwort-Vergessen-Fragen wiederherzustellen. Sollte wegen Vergessen von Passworten eine Neuinstallation des Rechnersystems oder des Endgeräte-Betriebssystems notwendig sein, so geschieht dies in Verantwortung des Nutzers.

JusProg haftet nicht, wenn unberechtigte Dritte (z.B. sog. „Hacker“) Funktionen von JusProgDNS missbrauchen oder sich unberechtigten Zugang zum Rechnersystem verschaffen.

JusProg haftet grundsätzlich nicht für die Verlässlichkeit der Filterung und der weiteren Funktionalität von JusProgDNS, weder bei Blockaden noch bei Zulassen von Webseiten, Software oder Funktionen des Rechnersystems. Bei der Filterung von Webseiten ist immer von einer begrenzten Verlässlichkeit auszugehen. Insbesondere, aber nicht nur, in den Alterstufen ab 12 Jahren ist mit verminderter Verlässlichkeit der Filterung zu rechnen, da i.d.R. ab dieser Altersstufe dem System unbekannte Webseiten angezeigt werden. Je nach Einstellung im Login-Bereich kann dies auch bereits ab einer früheren Altersstufe der Fall sein.

Eine Erreichbarkeit und eine Antwort des Supports von JusProg wird grundsätzlich nicht garantiert.

Dem Nutzer ist bekannt, dass bei einem kostenfrei oder gegen geringe Gebühr zur Verfügung gestellten Dienst insbesondere von verminderter Haftung und Unterstützung durch den Anbieter ausgegangen werden muss.

3. Abrechnung

Sofern nicht anders vereinbart, gilt für Rechnungen des JusProg e.V. ein Zahlungsziel von drei Wochen. Abzüge und Skonto sind nicht statthaft. Zahlungen haben, sofern nicht anders vereinbart, auf das von JusProg e.V. genannten Bankkonto in der EU zu erfolgen.

Bei Vertragsverhältnis mit Organisationen und Unternehmen sowie staatlichen Einrichtungen sind Beträge, sofern nicht anders vereinbart, als Netto-Beträge zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Deutschland zu verstehen, da der JusProg e.V. mehrwertsteuerpflichtig ist. Beim Vertragsverhältnis mit Kunden außerhalb Deutschlands gelten die gesetzlichen und steuerlichen Regelungen. JusProg hat das Recht, aber nicht die Pflicht, ggfls. von der Möglichkeit zum Reverse Charge Gebrauch zu machen.

Kommt der Vertragspartner mit der Zahlung fälliger Beträge in Verzug, so ist JusProg e.V. berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen.

Unbeschadet weitergehender Rechte behält sich JusProg e.V. vor, bei einem Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 € je Mahnung sowie eine pauschale Säumnisgebühr in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB (bei privaten Verbrauchern ggfls. 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB) des ausstehenden Betrags zu erheben. Die Säumnisgebühr kann auch auf mehrere Mahnungen verteilt werden.

Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt unberührt. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn für größere Kunden bereitgestellte Hardware im Rechenzentrum nicht mehr wie geplant/vereinbart ausgelastet wird.

Eine Aufrechnung gegenüber Forderungen an JusProg e.V.  ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit zulässig, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4. Vertragslaufzeit und Kündigung

Privatnutzer ohne Gebührenzahlung können den Vertrag jederzeit dadurch kündigen, dass sie JusProgDNS nicht mehr nutzen.

Die Vertragslaufzeit von Premium- und anderen Kunden beträgt 12 Monate, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Vertrag verlängert sich jeweils um den gleichen Zeitraum, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende von einer der beiden Parteien gekündigt wurde. Hintergrund der Vertragslaufzeit ist u.a. die Notwendigkeit von Planungssicherheit für die Hardware-Ausstattung in den Rechenzentren. Fristgerechte Kündigungen haben in Textform gemäß § 126b BGB an die E-Mailadresse „bestellungen ät jusprog.de“ zu erfolgen.

Die Kündigung aus wichtigem Grund ist davon unberührt. Beide Parteien sind berechtigt, auf diese Nutzungsbedingungen bezugnehmende Verträge oder Nutzungen, sofern nicht anders vereinbart, aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Beendigung des Vertrages nicht zugemutet werden kann.

Wichtige Gründe können insbesondere sein:

  • eine schwerwiegende oder wiederholte Verletzung vertraglicher Pflichten, z.B. mehr als vier Wochen Verzug bei der Begleichung von Rechnungen,
  • die Aufgabe der gemeinnützigen Tätigkeit des Vereins oder eine wesentliche Veränderung derselben,
  • die Einstellung von Diensten durch JusProg e.V.,
  • die erwartete oder bereits erfolgte Insolvenz eines Vertragspartners,
  • wesentliche Änderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Rahmenbedingungen, die eine Fortführung der vertraglich geschuldeten Leistung unzumutbar machen,
  • Kostensteigerungen, die für den gemeinnützigen Verein den Weiterbetrieb von Diensten unzumutbar oder schwer leistbar machen,
  • ein erhebliches image-schädigendes Verhalten des Vertragspartners gegenüber JusProg e.V. und seinen Diensten,
  • die Nutzung der Dienste des JusProg e.V. nicht zum Zwecke des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Telemedien (Internet), wie in der Satzung des Vereins bestimmt,
  • die Nutzung der Dienste von JusProg e.V. zum Zwecke der Erstellung, Anreicherung, Prüfung o.ä. und ggfls. Veröffentlichung oder Nutzung einer Filter- oder anderweitigen Domainliste über den ggfls. schriftlich vereinbarten Rahmen (z.B. Caching) hinaus.

Störungen der Dienste von JusProg sind nur dann als schwerwiegend zu bezeichen, wenn sie die Internet-Nutzung zu mehr als 3 % im Jahresmittel unmöglich machen. Fehler und abweichende Einschätzungen in der Altersklassifizierung von Webseiten (Domains) sind grundsätzlich keine schwerwiegenden Gründe im Sinne dieser Regelung.

Die Kündigung aus wichtigem Grund bedarf der Schriftform und hat unter Angabe der maßgeblichen Gründe zu erfolgen. Sofern der Kunde durch JusProg e.V. per Schriftform nicht oder nicht verlässlich zu erreichen ist, beispielsweise weil keine validen Adressdaten vorliegen oder Ansprech- und Vertragspartner unklar sind, reicht auch die Textform gemäß § 126b BGB, insbesondere auch E-Mail an die durch den Kunden bei login.jusprogdns.com hinterlegte oder anderweitig bekannte E-Mail-Adresse. Der Versand der E-Mail durch JusProg e.V. ist ausreichend. Nutzende mit vertraglichen Verpflichtungen sind verpflichtet, ihre bei JusProgDNS hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell und verlässlich zu halten.

5. Gerichtsstand und Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen oder eines darauf bezugnehmenden Vertrages bzw. unterzeichneten Angebotes unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken.

Gerichtsstand für alle gerichtlichen und vorgerichtlichen Auseinandersetzungen ist Hamburg. Die Parteien können einvernehmlich eine außergerichtliche Schlichtung vereinbaren.

JusProg e.V., Stand: Mai 2025