Das JusProg-System unterstützt Eltern dabei, Ihre Kinder in die Welt des Internets zu begleiten. Deshalb haben Eltern (und Schulen) die letzte Entscheidung, welche Websites für ihre Kinder angezeigt und welche blockiert werden – egal was die Alterskennzeichen der Anbieter auf den Websites und was die JusProg-Filterlisten oder die fragFINN-Suchmaschinen-Whitelist dazu sagen. Lediglich die in Deutschland absolut verbotenen Websites (BPjM-Liste, z.B. Kinderpornografie) lassen sich auch von Eltern nicht freischalten.

Eltern können Websites (Domains) in der Software auf eine persönliche Erlaubtliste/Allowlist (dann wird die Website angezeigt) oder eine persönliche Blocklist (dann wird die Website geblockt) setzen.

Die Allowlist/Blocklist gibt es auf zwei Ebenen: Einträge können übergreifend für alle Kinder gemacht werden, dann wirken sie in allen Kinderprofilen (bzw. für alle Schulen). Es gibt aber auch die Möglichkeit, Einträge in der Allowlist oder Blocklist direkt bei einem Kinderprofil zu machen, dann wirken sie nur für dieses eine Kind (bzw. diese eine Schule). Wenn die gleiche Domain sowohl auf der übergreifenden Ebene als auch im Kinderprofil steht, dann hat der Eintrag im Kinderprofil Priorität.

Hinweis: Einträge auf die Listen brauchen bis zu einer Stunde, um sich im Filter auszuwirken. Dies liegt am Caching (Zwischenspeicher).

Tipp: Wenn Sie Fehler in der Filterung finden, teilen Sie uns diese bitte mit, damit wir sie prüfen und ggfls. korrigieren können. Davon profitieren dann alle Nutzenden von JusProg. Die Mitteilung geht einfach über ein Online-Formular: https://www.jugendschutzprogramm.de/webseite-melden/

Mehr zu den Elternlisten erfahren Sie hier